Slowakisches Recht – verständlich erklärt.
Wir sind eine slowakische Rechtsanwaltskanzlei und beraten ausschließlich im Recht der Slowakischen Republik. Wenn sich Ihr Unternehmen, Ihre Immobilie, Ihr Schuldner oder Ihr Rechtsstreit in der Slowakei befindet, führen wir Sie durch das slowakische Rechtssystem, überwiegend aus der Ferne. Die Rechtsberatung erfolgt auf Englisch oder Slowakisch; schriftlich kommunizieren wir mit Ihnen auch auf Deutsch. Organisatorisches – Termine, Preis, Unterlagen – besprechen wir mit Ihnen auch telefonisch oder persönlich auf Deutsch.
Typische Angelegenheiten, die wir für internationale Mandanten bearbeiten
Jede der folgenden Angelegenheiten richtet sich nach slowakischem Recht und wird vor slowakischen Gerichten, Notaren, dem Liegenschaftskataster und anderen slowakischen Behörden bearbeitet.
Kaufverträge, Prüfung der Eigentumsverhältnisse im slowakischen Grundbuch bzw. Liegenschaftskataster (kataster), Treuhandabwicklung zum Schutz Ihres Geldes und Eintragung des Eigentums.
Gründung einer slowakischen Handelsgesellschaft oder Genossenschaft für ausländische Gründer – vollständig aus der Ferne per Vollmacht – sowie Handelsverträge, laufende gesellschaftsrechtliche Betreuung, Änderungen im Handelsregister, Liquidation und Streitigkeiten zwischen Gesellschaftern.
Beendigung, Haftung und StreitigkeitenVorgerichtliche Mahnung, slowakisches Mahnverfahren (Zahlungsbefehl), Klage und Zwangsvollstreckung – ein klares, gestuftes Vorgehen mit bekannten Kosten.
So läuft der Forderungseinzug abAnmeldung Ihrer Forderung beim slowakischen Insolvenzverwalter innerhalb der gesetzlichen Fristen, Vertretung im Gläubigerausschuss und Überwachung des Verfahrens.
Fristen und Ablauf der AnmeldungZivil- und handelsrechtliche Prozesse, Vollstreckung ausländischer Entscheidungen in der Slowakei, einstweilige Maßnahmen und Vergleichsverhandlungen.
Vollstreckung von Entscheidungen in der SlowakeiZusammenarbeit mit uns aus dem Ausland
Buchen Sie online einen Termin – wir besprechen Ihre Angelegenheit, skizzieren die Rechtslage nach slowakischem Recht und vereinbaren die nächsten Schritte.
Sie erhalten die Mandatsvereinbarung und die Vollmacht per E-Mail. In den meisten Angelegenheiten genügt ein unterschriebener Scan; wo slowakische Behörden es verlangen, begleiten wir Sie durch die Beglaubigung oder die Einholung einer Apostille.
Wir übernehmen für Sie den Verkehr mit slowakischen Gerichten, Notaren, dem Liegenschaftskataster und Behörden. Ihre persönliche Anwesenheit ist nur selten erforderlich.
Für klar umrissene Angelegenheiten ein vorab vereinbartes Festhonorar; Rechnungen in Euro, Zahlung per Banküberweisung. Keine Überraschungen durch Stundensätze.
Wir beraten ausschließlich im Recht der Slowakischen Republik. Zum Recht Ihres Heimatlandes beraten wir nicht – berührt Ihre Angelegenheit eine andere Rechtsordnung, arbeiten wir mit Ihrem dortigen Rechtsanwalt zusammen.
Teil eines internationalen Netzwerks
Wir sind das exklusive Mitglied von IR Global für Insolvenz und Restrukturierung in der Slowakei, und Tomáš Kohút ist Mitglied von INSOL Europe. Wenn Ihre Angelegenheit über die Slowakei hinausreicht, arbeiten wir mit geprüften Kollegen in anderen Rechtsordnungen zusammen und bleiben Ihr einziger Ansprechpartner.
Schildern Sie Ihre Angelegenheit – wir antworten auf Deutsch, Slowakisch oder Englisch
Teilen Sie uns mit, worum es geht und welchen Bezug die Angelegenheit zur Slowakei hat. Wir melden uns bei Ihnen und erläutern die nächsten Schritte. Durch das Absenden dieses Formulars entsteht kein Mandatsverhältnis.
Erzählen Sie uns von Ihrer Angelegenheit in der Slowakei
Die Erstberatung ist unverbindlich und findet auf Englisch oder Slowakisch statt.
